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Displaypolster.de - AGBs

Vertragsbestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Promoscreen ist eine Marke der ETHA GbR (im Folgenden "Promoscreen" genannt). Das Angebot richtet sich an Gewerbetreibende und öffentliche Institutionen. 1. Bestellung und Kündigung Promoscreen stellt dem VP die oben beziffernten Geräte ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung. Der Vertrag kommt zustande mit der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung/Rechnung durch Promoscreen. Die Laufzeit ist, wenn nicht anders vereinbart, zunächst 24 Monate und verlängert verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 2. Preise und Zahlungsmodalitäten. Sämtliche vereinbarten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Beträge unter Eur 15,-- / Monat oder per Vorkasse berechnen wir im Jahresrhythmus. Höhere Beträge werden monatlich per Lastschrift eingezogen (bei Werbemaßnahmen wird die Auszahlung innerhalb 14 Tage durch Überweisung gutgeschrieben). Für evtl. Rücklastschriften gelten Eur 15,-- als Aufwandsentschädigung als vereinbart. Die Beträge verstehen sich netto und ohne Abzug. Promoscreen ist berechtigt, die Bereitstellung des Services von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Gerät der Kunde in Verzug, behält sich Promoscreen das Recht vor, die Bereitstellung des Services einzustellen. Fallen in Zusammenhang mit der Nutzung/Aufstellung der Mietsache Nebenkosten oder weitere Gebühren (z.B. GEMA-Gebühren) an, so gehen diese zu Lasten des VP. 3. Haftung & Gewährleistung Der Vermieter haftet nicht für die jederzeitige Funktionstüchtigkeit der Artikel. Für Schäden, die durch die Verwendung der Artikel entstehen ist Promoscreen nicht haftbar. Evtl. auftretende Sachschäden an den Örtlichkeiten des VP gehen zu Lasten desselben. Schäden meldet der VP an Promoscreen, damit deren Behebung erfolgen kann. 4. Nutzung Der VP ist nur zum vertragsgemäßen Gebrauch der Artikel berechtigt, der sich im Zweifelsfall aus der Zweckbestimmung ergibt. Er darf die gemieteten Artikel nicht an dritte Personen weitervermieten oder anderweitig zum Gebrauch überlassen. Der VP oder eine von ihm beauftragte Person hat über Bedienung der ihm überlassenen Gegenstände eine ausreichende Einweisung über Bedienung und Handhabung erhalten, für deren sorgfältige Behandlung Sorge zu tragen und und über die Dauer der Miete notwendige Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten vorzunehmen. Unbrauchbar gewordene oder abhanden gekommene Artikel hat der Mieter auf seine Kosten zu ersetzen. Sämtliche im Zusammenhang mit der gemieteten Ware anfallende Nebenkosten gehen zu Lasten des Mieters. 5. Rückgabe und Eigentum Nach Ablauf der Mietfrist sind die gemieteten Artikel unaufgefordert in die Geschäftsräume der Promoscreen zurückzuliefern, funktionsfähig, gut verpackt und unbeschädigt. Der Artikel bleibt uneingeschränktes Eigentum von Promoscreen. Im Falle einer Auflösung des VP ist Promoscreen davon zu unterrichten, damit die Rückführung der Sache veranlasst werden kann. Gleichzeitig ist Promoscreen über den Zustand der Artikel und eventuell aufgetretene Funktionsstörungen (bei längerfristiger Miete unverzüglich) in Kenntnis zu setzen. Bei Nichtbeachten ist Promoscreen berechtigt, dadurch entstandene Folgeschäden an den VP weiterzureichen. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Promoscreen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der VP seinen Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland hat. 7. Salvatorische Klausel Promoscreen ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers.